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Zulassung

Die Beschreibung des Dissertationsvorhabens brauchst du für die Zulassung zum Studium. Sie ist kurz (2-4 DIN A4-Seiten) und soll “nur” eine ungefähre Idee über deine geplante Arbeit eröffnen. Das Exposé ist demgegenüber eine sehr ausführliche Beschreibung des Dissertationsvorhabens, welches das Forschungsfeld möglichst genau absteckt. Diese zwei Dokumente haben unterschiedliche Adressat*innen: Die Beschreibung des Dissertationsvorhabens ist als “prozedurales” Dokument samt allen anderen Unterlagen (wie Motivationsschreiben, Lebenslauf etc – alles dazu hier) auf u:space einzureichen. Das Exposé ist als fachliches Dokument beim SSC einzubringen und zusätzlich an doktorat.rewi@univie.ac.at zu schicken.

Am besten trittst du mit deiner Idee für eine Dissertation an eine*n LV-Leiter*in, der/die dich aus einer LV kennt, heran und erkundigst dich, ob er/sie Kapazitäten und Interesse hat, dein Dissertationsvorhaben zu betreuen. Für die Betreuungszusage ist dieses Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Die Dissertationsvereinbarung wird erst im Studium geschlossen und ist gemeinsam mit dem Exposé einzureichen.

Nein, es muss noch nicht alles vorbereitet sein. Empfehlenswert wären 1-2 Themenvorschläge und ein Kurzkonzept (1, besser 2 Seiten) und dann mit dem/der gewünschten Betreuer*in Kontakt zu suchen. Es ist schon wichtig, eine konkretere Idee vom eigenen Dissertationsthema zu haben, bevor man an den/die Betreuer*in herantritt. Die genaue Forschungsfrage kann sich dann durch sein/ihr Feedback ergeben. Wenn du noch im Diplomstudium bist, ist es besonders empfehlenswert, bereits vor Studienabschluss ein Seminar bei dem/der gewünschten Betreuer*in zu besuchen (zB ein Diplomand*innenseminar) – das erleichtert die Suche sehr, weil er/sie dich dann schon kennt. Für die Zulassung benötigst du dann eine schriftliche Ausfertigung deines Dissertationsvorhabens im Umfang von 2 bis maximal 4 Seiten – weitere Infos findest du hier.

Es dauert oft mehrere Wochen, wir empfehlen dir, deinen Antrag ca. 2 Monate vor Beginn der Anmeldephase für Lehrveranstaltungen des folgenden Semesters einzubringen. So verpasst du nicht die Möglichkeit, dich für deine ersten Dissertationsseminare anzumelden.

Dissertation

Nicht unbedingt, das Vorhaben wird zwar in einem Seminar präsentiert und diskutiert, als Basis reicht aber grundsätzlich auch ein Exposé. Diesbezüglich solltest du jedoch zusätzlich mit deinem/deiner Betreuer*in Rücksprache halten. Unter Umständen verlangt diese*r eine umfangreichere Arbeit.

Wie das Exposé ausgestaltet sein soll, ist stark vom Ermessen des/der Betreuer*in abhängig. Der Umfang kann zwischen 5–30 Seiten betragen.

Beachte: Beim Formular zum Einreichen des Exposés gibt es bei Jus eine Ausnahme:
Es muss das Datum deiner Seminararbeit angegeben werden, da es bei uns keinen eigenen Vortrag im Sinne einer „fakultätsöffentlichen Präsentation“ gibt! Du kannst dir zur Orientierung aber hier auch Exposés von anderen Dissertant*innen deines/deiner Betreuer*in durchlesen.

Ob du über einen anderen Teilaspekt schreiben darfst, musst du mit der Studienprogrammleitung abklären. Grundsätzlich empfehlen wir unbedingt, vor Beginn der Arbeit abzuklären, ob das Thema schon behandelt wurde. Insbesondere ist hier die digitale Exposésammlung nützlich.

Nach Absolvierung des Vorstellungsseminars können die Dissertationsvereinbarung eingereicht und Thema/Betreuer im SSC bekannt gegeben werden. Danach oder gleichzeitig kann das Exposé eingereicht werden.

Sinn der Präsentation ist, einen möglichst umfassenden Einblick in dein Dissertationsthema zu geben. Deine Vortragszeit ist allerdings beschränkt, du wirst also nicht alles darstellen können, was auf den (geplanten) ~200 Seiten deiner Dissertation steht. Je nach Thema kann es eventuell sinnvoll sein, ein konkretes Fallbeispiel herauszugreifen und anhand dessen zu zeigen, womit du dich inhaltlich beschäftigst. Möglichst repräsentativ sollte es sein und auch ein paar Anknüpfungspunkte für eine (rechtliche) Diskussion im Rahmen des Seminars bieten.

Das hängt sehr stark von den Professor*innen ab. Oft wird von Doktoratsstudierenden auch nur eine schriftliche Ausfertigung des Referats verlangt, keine ganze Seminararbeit. Das Exposé ist meist kürzer und enthält auch die Methodik, Zeitplan, etc. Ob dieses als schriftliche Arbeit reicht, wäre mit dem/der Lehrveranstaltungsleiter*in des Vorstellungsseminars zu klären. Meistens ist das auch gleichzeitig der/die Dissertationsbetreuer*in. Eine generelle Regelung gibt es hierzu leider nicht. Sollte eine ganze Seminararbeit verlangt werden, kann diese aber grundsätzlich auch als Teil der Dissertation verwendet werden.

Am Juridicum gibt es keine tatsächliche öffentliche Präsentation. Man absolviert das SE zur Vorstellung des Disserationsvorhabens und bringt danach das Exposé ein. Sofern keine Verbesserungen notwendig sind, wird die öffentliche Präsentation als erbracht angesehen. Es gibt keine „Sanktionen“, wenn das nicht innerhalb eines Jahres geschieht (die Fakultät sieht ein, dass viele von uns berufstätig sind, Betreuungspflichten für Kinder haben, etc.).

Die Danksagung ist vor der Abgabe einzubauen, danach ist das nicht mehr möglich. Die gebundenen Exemplare müssen auch der digitalen Version entsprechen.

Empfehlenswerte Zitier- bzw. Literaturverwaltungsprogramme sind insbesondere Zotero, EndNote, EndNote Web und Citavi. Kläre jedoch zuerst mit deiner/deinem Betreuer*in ab, ob sie ein gewisses Programm bzw. einen gewissen Zitierstil bevorzugen.

Nein, die Novelle gilt nur für Studierende, die ab dem Studienjahr 2021/2022 das Bachelor- oder Diplomstudium Studium beginnen. Sie gilt nicht für Master- und Dokoratsstudierende. Mehr Infos findest du hier.

Studienplan

Lehrveranstaltungen

Im neuen Studienplan sind folgende LVs zu absolvieren:

1 x Vorstellungsseminar im Dissertationsfach – 6 ECTS

2 x Seminar aus dem Dissertationsfach – 2 x 6 ECTS

1 x Seminar aus dem Wahlbereich (oder wahlweise ebenfalls aus dem Dissertationsfach) – 6 ECTS

1 x VO juristische Methodenlehre – 4 ECTS

Wahlfächer sind mittlerweile nur fakultativ.

Die Umstellung fand im Sommer 2018 automatisch statt. Die Judikatur- und Textanalyse ist als Seminar im Dissertationsfach oder als Wahlfach für Doktorand*innen, die noch zu dem alten Studienplan zugelassen waren, anrechenbar. Der Unterschied zwischen „neuen“ und „alten“ Doktoratsstudierenden sind im Endeffekt die Hürden bei der Zulassung.

Du bekommst für jedes Dissertant*innenseminar 6 ECTS. 4 ECTS werden dir nach positiver Absolvierung des Seminars eingetragen. 2 zusätzliche ECTS bekommst du auf Antrag beim SSC in dein Zeugnis eingetragen. Du musst dafür keine zusätzliche Leistung nachweisen.

Ja, es gibt die LV Judikatur- und Textanalyse noch, jedoch ist die Absolvierung nicht mehr verpflichtend. Diese LV kann als das nunmehr zu absolvierende zusätzliche DissertantInnenseminar (im Dissertationsfach) oder als Wahlfach verwendet werden. Für die korrekte Zuteilung im Zeugnis kontaktiere bitte die zuständigen MitarbeiterInnen im SSC, Dr.in Pichler oder Frau Lebersorger.

Einen bereits „verwerteten“ Wahlfachkorb kann man nicht mehr anrechnen lassen. Man kann jedoch einen begonnenen Wahlfachkorb, sofern die bereits absolvierten Wahlfächer nicht für das Diplomstudium gerechnet wurden, fertig machen.

Nein. Wahlfächer sind auch nicht mehr verpflichtend. Du hast die Möglichkeit, sie zusätzlich freiwillig absolvieren. Du kannst auch mit deiner/deinem Betreuer*in Rücksprache halten, ob sie bestimmte Wahlfächer empfehlen.

Ja, du musst dich für die VO und am Ende für die Klausur anmelden. Vor der Abschlussklausur gibt es einen Online-Test auf Moodle.

Eine negative Note scheint im Sammelzeugnis auf, aber die Note im Abschlusszeugnis berücksichtigt nur positiv abgeschlossene Lehrveranstaltungen.

Sofern das dritte Seminar auch für Dissertant*innen vorgesehen war und du das Seminar noch nicht im Diplomstudium „verwertet“ hast, sollte die Anrechnung kein Problem sein. Wende dich für die Anrechnung am besten an das SSC.

Eine Approbation wie im Diplom ist für die DR-Seminararbeiten nicht vorgesehen. Für DR-Seminare werden 4 ECTS mit der Seminarnote eingetragen und 2 zusätzliche ECTS mit einem „+“ als Zusatzleistung, welche insgesamt die 6 ECTS für das DR-Seminar ergeben. Zur Eintragung der 2 ECTS als Zusatzleistung empfehle ich, Kontakt mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des SSC Fr. Lebersorger oder Fr. Dr.in Pichler aufzunehmen.

Für Anrechnungen wendest du dich am besten ans SSC. Es ist jedoch zu erwarten, dass es ähnlich wie im Diplomstudium nicht möglich sein wird, einfache Sprachkurse (d.h. in denen keine juristische Terminologie gelehrt wurde) als LVs anrechnen zu lassen.

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