How to: Gerichtspraxis – die wichtigsten Infos im Überblick!

Die Gerichtspraxis ist Voraussetzung für die Berufe:
Richter*in, Staatsanwält*in, Rechtsanwält*in, Notar*in

Die Gerichtspraxis dauert 7 Monate

Es handelt sich um ein Ausbildungsverhältnis.
Ausgebildet werdet ihr durch den/die Richter*in/Staatsanwält*in dem/der ihr zugeteilt werdet, sowie OLG Kurse (mit persönlicher Anwesenheit) und das ELAN Online Lernprogramm

  • OLG Kurse finden ab September 14-tägig und mittwochs statt
  • Online Lernprogramm E-LAN: Zertifikate sind spätestens bis zum letzten Tag der jeweiligen Zuteilung im Präsidium/in der Geschäftsstelle einzureichen

Beginnen kannst du die Gerichtspraxis grundsätzlich an jedem Monatsersten, als Übernahmswerber*in 4x jährlich: 1. September, 1. Dezember, 1. März, 1. Juni

Die Gerichtspraxis besteht aus 3 zivil- oder strafrechtlichen Zuteilungen
(1. Zuteilung drei Monate, 2. + 3. Zuteilung je zwei Monate). Grundsätzlich ist zu erwarten, dass du insgesamt 3 Monate und 4 Monate in je einem der Teilbereiche verbringst.

Mögliche Stationen im OLG Sprengel Wien:
BGs, LGs, Staatsanwaltschaften, ASG, HSG (weitere siehe §§ 5, 6 RPG)

Entlohnung:
Brutto: 1.359,45, Netto: ca. 1.131 € + aliquote Sonderzahlungen

Versicherung:
GKK, ASVG-Vollversicherung (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung)

Gesetzliche Arbeitszeiten:
7:30 bis 15:30 Uhr

Das Gesuch ist an den/die Präsident*in des OLG Wien spätestens am letzten Arbeitstag des Monats ein Monat vor Dienstbeginn zu richten

  • Orientiere dich beim Formulieren deines Antrags am Merkblatt des OLG
  • Beachte: Dein Gesuch ist bis zum letzten Arbeitstag 1 Monat vor Dienstbeginn einzubringen, also etwa am 29. Juli 2021 für den Dienstbeginn ab 1. September 2021
  • Das Gesuch ist persönlich beim Oberlandesgericht Wien, 1011 Wien, Schmerlingplatz 11 (Justizpalast), Personalabteilung 2, 5. Obergeschoß, Zimmer 5.002 einzubringen.
    Mo-Do 8:30 bis 11:30 Uhr, Do zusätzlich von 13.00 bis 15.00 Uhr. Freitags geschlossen.
    Tel.Nr. +43 1 52152 0, E-Mail: OLGWien.PersRP@justiz.gv.at

Zusätzlich zu absolvieren sind für Übernahmswerber*innen: Hausübungen, Schriftliche Prüfung, Mündliche Prüfung, Auswahlgespräch

Für Übernahmswerber*innen gibt es keine Zuteilung zu Staatsanwaltschaften

Freistellung:
14 Tage, konsumierbar ab dem 2. Ausbildungsmonat, Sonderfreistellung: 3 Tage (Umzug, Sponsion, Todesfall, Doktorat, …)

Es ist auch eine Unterbrechung der Gerichtspraxis möglich:
10 Tage vor der Unterbrechung ist diese bekannt zu geben. Es ist keine Nennung des Grundes erforderlich. Die Höchstdauer der Unterbrechung beträgt 27 Monate, sonst verlierst du die bereits absolvierte Zeit der Gerichtspraxis. Wenn du mehr als 12 Tage abwesend bist, wird die Gerichtspraxis automatisch unterbrochen.

Du hast Fragen?

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Rechtsanwält*innenausbildung

Rechts-
anwält*innen-
ausbildung

Die Ausbildung zum Rechtsanwalt/zur Rechtsanwältin erfolgt in den folgenden Etappen:

Kleine Legitimationsurkunde (LU) – Voraussetzungen: Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter*innen der RAK (Mittels Antrag auf Ausstellung einer LU)

Große Legitimationsurkunde (LU) Voraussetzungen: Tätigkeit im Ausmaß von 18 Monaten (zwingend Vollzeit) in einer Kanzlei, 7 Monate Gerichtspraxis, mind. 12 Ausbildungshalbtage, Antrag auf Ausstellung einer Großen LU

Rechtsanwält*innenprüfung (RAP) – Voraussetzungen:
3 Jahre relevante Berufspraxis, davon mind. 2 Jahre (zwingend Vollzeit) in einer Kanzlei, 7 Monate Gerichtspraxis, mind. 24 Ausbildungshalbtage.

Unser Tipp: Sei dir deiner Prioritäten bewusst und suche deine/n zukünftige/n Arbeitgeber*in entsprechend aus: Großkanzlei/Boutiquekanzlei/Kleinkanzlei/„Wald-und-Wiesen“-Kanzlei, bevorzugte Rechtsgebiete, Arbeitsklima, Arbeitszeiten, Prestige.

Hinsichtlich deiner Entlohnung ist es empfehlenswert, dich in deinem Umfeld zu den gängigen Einstiegsgehältern zu informieren. Konzipient*innen unterliegen keinem Kollektivvertrag, wir empfehlen daher, dich nach dem 13. und 14. Gehalt zu erkundigen. Zudem werden oft der Kammerbeitrag (~ € 300) und in den meisten Fällen die (relativ hohen) Kosten der AWAK-Seminare zur Absolvierung deiner Ausbildungshalbtage übernommen.

Versichere dich auch, dass du für die Ausbildungstage keinen Urlaub in Anspruch nehmen musst. Außerdem empfehlen wir, bereits gleich zu Beginn über den Prüfungsurlaub zu sprechen. Viele Kanzleien gewähren (zusätzlichen) bezahlten Urlaub zwischen der schriftlichen und mündlichen Prüfung, allerdings ist auch das reine Verhandlungssache.

Wichtig: Konzipient*innen sind grundsätzlich über die RAK pensionsversichert, aus dieser Pensionsversicherung besteht ein Anspruch bereits nach einem Jahr. Möchtest du dich weiter bei der PVA versichern (Anspruch nach mind. 15 Beitragsjahren), empfehlen wir, die notwendigen Schritte rechtzeitig in die Wege zu leiten.

Wo suchen? Die Erste Anlaufstelle für Stellenausschreibungen ist das Schwarze Brett der RAK Wien.

Die RAP besteht aus 3 schriftlichen Prüfungen in einem Monat, sowie einer mündlichen Prüfung im darauffolgenden Monat.

Themengebiete der schriftlichen Prüfungen:

  • Schriftsätze in Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht (nähere Informationen in § 13 RAPG).

Themengebiete der mündlichen Prüfung:

  • Zivilrecht (inkl. Arbeits- und Sozialrecht);
  • Außerstreit- und Exekutionsrecht;
  • Straf-, Strafprozess und Strafvollzugsrecht;
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (inkl. Immaterialgüter- und Wertpapierrecht);
  • Insolvenzrecht;
  • öffentliches Recht;
  • Steuerrecht (inkl. Finanzstrafverfahren);
  • Vertragsgestaltung;
  • Berufs-/Standes- und Kostenrecht (inkl. Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung).

Nähere Informationen in § 20 RAPG.

Ca. 1 Jahr vorher solltest du deinen „Bleistifttermin“ vormerken lassen (Beachte: Aufgrund von Covid19 haben sich einige Prüfungstermine verschoben, wir empfehlen daher, abhängig von deiner Terminflexibilität, dich uU noch früher vormerken zu lassen)

Die RAP ist zusammen mit einem/einer Prüfungspartner*in zu absolvieren – falls du in deinem Bekanntenkreis keine Person findest, wirst du vielleicht in der Facebook-Gruppe https://www.facebook.com/groups/raawien fündig

Plane mindestens 2-3 Monate zur intensiven Prüfungsvorbereitung ein.
Häufig wird hierzu Urlaub aufgespart, andere Möglichkeiten sind Bildungskarenz (Achtung: Die RAP gilt laut VwGH nicht als geeigneter Nachweis, d.h. du musst auf andere Weise 8 ECTS oder 20 Wochenstunden nachweisen) und vorübergehendes Ausscheiden mit Wiedereinstellungsvereinbarung.
Suche jedenfalls das Gespräch mit deinem/deiner Ausbildungsanwalt/Ausbildungsanwältin zu den möglichen Optionen! Das erfolgreiche Absolvieren deiner Prüfung liegt auch im Interesse der Kanzlei.

Weitere Infos zur RAP findest du hier.

Statistiken und Prüfungsergebnisse werden von der Universität Innsbruck veröffentlicht:
https://www.uibk.ac.at/zivilverfahren/statistik/

Voraussetzungen:

  • 5 Jahre relevante Berufspraxis, bestehend aus:
    – mind. 3 Jahren in einer Kanzlei (zwingend Vollzeit, „Kernzeit“)
    – 7 Monaten Gerichtspraxis und sonstiger relevanter Berufserfahrung und/oder bis zu 6 Monate eines abgeschlossenen LL.M oder PhD-/Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften
  • RAP
  • Absolvierung von Seminaren im Ausmaß von mind. 42 Ausbildungshalbtagen

Weitere wichtige Infos:

Die Zeiten der erforderlichen Berufspraxis, welche nicht in die 3 Jahre Kernzeit (zwingend Vollzeit) in einer Kanzlei fallen, können auch in Teilzeit absolviert werden und zählen aliquot zur Ausbildungszeit. Anrechenbar sind in der Regel auch Verwaltungspraktika, Tätigkeiten als Prae-doc an der Universität und eventuell weitere Praktika/Traineeships (wir empfehlen, Auskunft bei der Mitgliederverwaltung der RAK zur [potentiellen] Anrechenbarkeit einzuholen).

Die Ausbildungshalbtage werden in der Regel durch die Teilnahme an AWAK-Seminaren absolviert, jedoch gibt es auch andere Anbieter*innen und ist es seit September 2020 auch möglich, bis zu 6 Halbtage von Lehrveranstaltungen für Soft-Skills anrechnen zu lassen. Weitere Infos hier.

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