Studienvertretung
Jus Doktorat
How to: Gerichtspraxis – die wichtigsten Infos im Überblick!
Die Gerichtspraxis ist Voraussetzung für die Berufe:
Richter*in, Staatsanwält*in, Rechtsanwält*in, Notar*in
Die Gerichtspraxis dauert 7 Monate
Es handelt sich um ein Ausbildungsverhältnis.
Ausgebildet werdet ihr durch den/die Richter*in/Staatsanwält*in dem/der ihr zugeteilt werdet, sowie OLG Kurse (mit persönlicher Anwesenheit) und das ELAN Online Lernprogramm
- OLG Kurse finden ab September 14-tägig und mittwochs statt
- Online Lernprogramm E-LAN: Zertifikate sind spätestens bis zum letzten Tag der jeweiligen Zuteilung im Präsidium/in der Geschäftsstelle einzureichen
Beginnen kannst du die Gerichtspraxis grundsätzlich an jedem Monatsersten, als Übernahmswerber*in 4x jährlich: 1. September, 1. Dezember, 1. März, 1. Juni
Die Gerichtspraxis besteht aus 3 zivil- oder strafrechtlichen Zuteilungen
(1. Zuteilung drei Monate, 2. + 3. Zuteilung je zwei Monate). Grundsätzlich ist zu erwarten, dass du insgesamt 3 Monate und 4 Monate in je einem der Teilbereiche verbringst.
Mögliche Stationen im OLG Sprengel Wien:
BGs, LGs, Staatsanwaltschaften, ASG, HSG (weitere siehe §§ 5, 6 RPG)
Entlohnung:
Brutto: 1.359,45, Netto: ca. 1.131 € + aliquote Sonderzahlungen
Versicherung:
GKK, ASVG-Vollversicherung (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung)
Gesetzliche Arbeitszeiten:
7:30 bis 15:30 Uhr
Das Gesuch ist an den/die Präsident*in des OLG Wien spätestens am letzten Arbeitstag des Monats ein Monat vor Dienstbeginn zu richten
- Orientiere dich beim Formulieren deines Antrags am Merkblatt des OLG
- Beachte: Dein Gesuch ist bis zum letzten Arbeitstag 1 Monat vor Dienstbeginn einzubringen, also etwa am 29. Juli 2021 für den Dienstbeginn ab 1. September 2021
- Das Gesuch ist persönlich beim Oberlandesgericht Wien, 1011 Wien, Schmerlingplatz 11 (Justizpalast), Personalabteilung 2, 5. Obergeschoß, Zimmer 5.002 einzubringen.
Mo-Do 8:30 bis 11:30 Uhr, Do zusätzlich von 13.00 bis 15.00 Uhr. Freitags geschlossen.
Tel.Nr. +43 1 52152 0, E-Mail: OLGWien.PersRP@justiz.gv.at
Zusätzlich zu absolvieren sind für Übernahmswerber*innen: Hausübungen, Schriftliche Prüfung, Mündliche Prüfung, Auswahlgespräch
Für Übernahmswerber*innen gibt es keine Zuteilung zu Staatsanwaltschaften
Freistellung:
14 Tage, konsumierbar ab dem 2. Ausbildungsmonat, Sonderfreistellung: 3 Tage (Umzug, Sponsion, Todesfall, Doktorat, …)
Es ist auch eine Unterbrechung der Gerichtspraxis möglich:
10 Tage vor der Unterbrechung ist diese bekannt zu geben. Es ist keine Nennung des Grundes erforderlich. Die Höchstdauer der Unterbrechung beträgt 27 Monate, sonst verlierst du die bereits absolvierte Zeit der Gerichtspraxis. Wenn du mehr als 12 Tage abwesend bist, wird die Gerichtspraxis automatisch unterbrochen.
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Telefonische Beratung
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Rechtsanwält*innenausbildung
Rechts-
anwält*innen-
ausbildung
Die Ausbildung zum Rechtsanwalt/zur Rechtsanwältin erfolgt in den folgenden Etappen:
Kleine Legitimationsurkunde (LU) – Voraussetzungen: Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter*innen der RAK (Mittels Antrag auf Ausstellung einer LU)
Große Legitimationsurkunde (LU) – Voraussetzungen: Tätigkeit im Ausmaß von 18 Monaten (zwingend Vollzeit) in einer Kanzlei, 7 Monate Gerichtspraxis, mind. 12 Ausbildungshalbtage, Antrag auf Ausstellung einer Großen LU
Rechtsanwält*innenprüfung (RAP) – Voraussetzungen:
3 Jahre relevante Berufspraxis, davon mind. 2 Jahre (zwingend Vollzeit) in einer Kanzlei, 7 Monate Gerichtspraxis, mind. 24 Ausbildungshalbtage.
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Schottenbastei 10–16
1010 Wien